Hier geht’s zur Konto Eröffnung

Wir haben das Frauenkonto gemeinsam mit der DKB entwickelt. Die Deutsche Kreditbank (Berlin) ist vielfach ausgezeichnet und zählt zu den innovativsten Banken. Der perfekte Partner für unser Frauenkonto. Wenn Sie hier klicken, landen Sie im Eröffnungsantrag direkt beim entsprechenden Kontoantrag. Und in wenigen Tagen profitieren Sie von den Vorteilen des Frauenkontos.

Expats und Business

Fremde Welten, vertrautes Konto

Unterwegs sein und sich gleichzeitig sicher fühlen.

Ein fremdes Land auf bestimmte oder auch unbestimmte Zeit – da gibt es vieles zu bedenken.
Das richtige Konto ist wichtig. Eine Kreditkarte mit der man auch mal nur 7 Dollar abheben kann. Sicherheit und dennoch finanzielle Freiheit werden im FRAUENKONTO vereint.

Bei FRAUENKONTO ist alles etwas einfacher.

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So funktioniert die Kontoeröffnung:

Das DKB-Cash eröffnen.

Nach erfolgreicher Kontoeröffnung wird ein Gutscheincode für die virtuelle ISIC generiert und innerhalb von drei Wochen per Mail verschickt. Der Code kann dann ganz einfach über das Antragsformular der ISIC Webseite eingelöst werden.

Um das Userprofil zu vervollständigen muss die ISIC-App heruntergeladen werden. Danach kann die virtuelle ISIC Karte sofort eingesetzt werden.

0,- €  Kontoführung (ohne Dispokredit)

0,- €  VISA-Card ohne Limit (Verfügungen aus dem Guthaben möglich)

0,- € Girokarte

weltweit mit der VISA-Card bequem und sicher mit PIN, Unterschrift oder kontaktlos bezahlen und kostenfrei Geld abheben

Bankgeschäfte mit der DKB-Banking-App bequem von unterwegs erledigen

Online-Kontowechsel mit kostenloser Benachrichtigung Ihrer Vertragspartner

001,% p.a. Guthabenzins bis 100.000 Euro auf der VISA-Card, danach 0,00% p.a., Guthaben täglich verfügbar, Zinsen variabel

6,9% p.a. Dispozins, vierteljährliche Abrechnung, Zinsen variabel

+ bis zu 17% Cashback und mehr als 100 Prämien im DKB-Club

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mit der DKB-VISA-Card bequem und sicher bezahlen – weltweit kostenlos und in vielen Geschäften auch Kontaktlosfunktion

 

 
Allgemeine Informationen

Expat und arbeiten in der EU

Durch das europäische Recht der “Freizügigkeit” ist es jedem EU-Bürger gestattet, in einem anderen Mitgliedsstaat zu arbeiten. Das bedeutet, jeder Staatsangehörige hat das Recht, zur Arbeitssuche in ein anderes EU-Mitgliedsland zu reisen. Er erhält von den dort ansässigen Ämtern die gleiche Unterstützung wie Angehörige des aufnehmenden Staates bei der Arbeitssuche. Eine separate Aufenthaltserlaubnis ist nicht erforderlich. Ist der Arbeitnehmer ununterbrochen mehr als 5 Jahre im Aufnahmestaat wohnhaft, erhält er dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Der EU-Bürger erhält die gleichen sozialen und steuerlichen Vorteile seiner inländischen Kollegen. Dieses Recht gilt auch für nahe Familienangehörige wie Ehepartner, Kinder sowie unterhaltsberechtigte Verwandte.

Expat und arbeiten in den USA

Die Einreise mit einem Touristenvisum zur Jobsuche ist nicht erlaubt. Aus diesem Grund muss bereits von zu Hause aus eine Arbeit gefunden werden. Hilfreich sind Kontakte vor Ort oder Sie nutzen verschiedene Online-Stellenbörsen. Hat man eine Arbeitsstelle gefunden, müssen Sie das entsprechende Visum beantragen. Für die unterschiedlichen Berufsfelder gibt es in den USA auch unterschiedliche Visa, daher sollten Sie sich vorab informieren, welches Visum man beantragen muss. Eine andere Möglichkeit an eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu kommen, ist der Erwerb einer sogenannten Green Card. Die USA verlost im Rahmen des “Diversity Visa Program” jedes Jahr 50.000 der begehrten unbefristeten Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen. Hinsichtlich der Teilnahme an der Verlosung, gibt es jedoch Einschränkungen. Sie müssen 12 Jahre Schulbildung oder mindestens zwei Jahre Berufserfahrung innerhalb der vergangenen fünf Jahre nachweisen können. Auch bezüglich des Herkunftslandes gibt es Restriktionen.

Haben Sie den Visa-Antrag erfolgreich hinter sich gebracht, erhalten Sie eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis. Für das gängigste Visum (H1-B) wird eine Aufenthaltserlaubnis für sechs Jahre ausgestellt, für andere Berufsgruppen gelten mitunter andere Fristen. Nach Ablauf dieser Frist kann eine Verlängerung oder eine zeitlich unbefristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beantragt werden.

Expat und arbeiten in China

In der Volksrepublik China benötigen Sie für die Aufnahme einer Arbeit eine gültige Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung. Dieses Visum wird in der Regel von Ihrem zukünftigen Arbeitgeber beantragt.

Die Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung wird zunächst befristet ausgestellt, das sog. Z-Visum. Dieses Visum berechtigt Sie zur einmaligen Einreise in die Volksrepublik und muss innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise in ein Arbeitsvisum umgewandelt werden und berechtigt Sie dann zur Aufnahme einer auf sechs Monate befristete Arbeit. Damit Ihnen dieses Z-Visum ausgestellt werden kann, ist eine vorherige Arbeitserlaubnis des chinesischen Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherheit notwendig.

Planen Sie einen längeren Aufenthalt als sechs Monate, müssen Sie zur Erweiterung Ihres Visums einen HIV-Antikörpertest nachweisen.

Expat und arbeiten in Australien

In Australien wird zwischen zwei Arten von Arbeitserlaubnissen unterschieden, der befristeten (max. 4 Jahre) sowie der dauerhaften Arbeitserlaubnis. Für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis müssen Sie einige Grundvoraussetzungen erfüllen wie z.B Sprachtests, Berufserfahrung.

Prinzipiell gibt es drei Möglichkeiten als Einwanderer nach Asutralien zu kommen:

    Employer sponsor migration (Fach- und Führungspersonal)

    General skilled migration (in Australien anerkannte Berufsausbildung, max. Alter 45)

    Special migration (besondere Talente in den Bereichen Kunst, Sport oder Musik)

Spanien ist unschlagbar

Spanien gehört nach wie  vor zum Sehnsuchtsland der Mitteleuropäer.  Natürlich spielen die Themen Lebensqualität, Sonne, Strand und Meer eine wichtige Rolle. Aber nicht nur. Auswanderer setzen andere Prioritäten.  Informieren Sie sich gerne über Land und Leute, Arbeitsbedingungen, Versicherungen, Einreisebedingungen, Schulen, Rechte und Pflichten auf unserer Seite.

Umzug

Umzüge ins Ausland erfordern gründliche Planungen und Überlegungen. Ausschlaggebend für die Kosten des geplanten Umzugs ist die zu transportierende Menge. Soll Ihr kompletter Hausstand mit Ihnen auswandern, benötigen Sie Transportunternehmen, welche Ihnen Container in der notwendigen Größe zur Verfügung stellen können. Beachten sie aber bei Ihren Planungen, dass oftmals der Verkauf gerade von großen Möbeln und Elektrogeräten im Heimatland und der Neukauf am Zielort erheblich günstiger als der aufwendige Transport ins Ausland für Sie ist.

Die passenden Logistik-Unternehmen unterscheiden sich oft deutlich was das Service-und Leistungsangebot angeht. Große Firmen arbeiten seit Jahren mit zuverlässigen Partnernetzwerken weltweit zusammen.

Als erste Dienstleistung, werden gute Speditionen einen Berater zu Ihnen nach Hause schicken, welcher mit Ihnen Ihren Hausrat erfasst und so die für Sie kostengünstigste Variante zusammenstellt. Ganz besonderes Augenmerk gilt es auf die Haftungsfrage bei Transportschäden oder Verlusten zu werfen. Bei Transporten über 3,5 Tonnen ist automatisch eine Grundhaftung in Höhe von 620 Euro pro Kubikmeter Pflicht, bei kleineren Transporten ist eine Versicherung freiwillig.

Immobilien

Der amerikanische Immobilienmarkt unterscheidet sich erheblich vom europäischen Markt, nicht nur durch die verschiedenartige Bauweise der Häuser, sondern auch im Prozess des An- und Verkaufs einer Immobilie.

Die Häuser sind meist aus Holz gebaut, sind vielfach mit Kunststoff oder Ziegeln bekleidet, haben in einigen Gebieten der USA oftmals keinen Keller und meist ein Teerpappedach. Beim Hauskauf gibt es spezielle bautechnische Umstände die beachtet werden sollten, wie z.B Termiten, Heizung, Grundwasser oder Isolierung.

Der überwiegend größte Teil der Hausbesitzer beauftragen für die Veräußerung ihrer Immobilie einen immobilienmakler vor Ort.

In fast allen Staaten der USA hat man als Käufer jedoch das Recht mit seinem eigenen Immobilienmakler zusammen zu arbeiten. Ein Käufer hat dadurch keine höheren Kosten, aber einen Fachmann zur Seite. Der eigene Käufermakler ist dazu verpflichtet nur für den Käufer und in dessen Interessen zu arbeiten. Achten Sie auf die Bestimmungen im jeweiligen Staat und lassen Sie sich das Verhältnis Makler und Kunde / Klient genaustens erläutern.

In seltenen Fällen werden Immobilien auch ohne die Vermittlung eines Käufer- und Verkäufermaklers verkauft. Diese Vorgehensweise ist vor allem ortsansässigen Amerikanern zu raten, die sowohl den lokalen immobilienmarkt, wie die örtlichen Gesetze und Bestimmungen kennen und viel Zeit haben.

Wenn Sie vor Ort auf Wohnungssuche in den USA sind, beginnen Sie Ihre Suche am besten in Immobilienportalen im Internet. Weiterhin gibt es vor großen Supermärkten kostenlose Zeitschriften der ortsansässigen Makler mit den aktuellen Wohnungsangeboten.

Checkliste für Expats und Auswanderer

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Work & Travel Programme

Junge Leute zwischen 18 und 30 können mit dem Programm “Work & Travel” zwölf Monate durch ein entsprechendes Land reisen (dabei auch mehrmals ein- und ausreisen) und unterwegs mit Jobben ihre Urlaubskasse aufbessern. Spätestens nach sechs Monaten muss der Arbeitgeber gewechselt werden, da vorausgesetzt wird, dass auch das Land bereist und somit wieder Geld vor Ort investiert wird.

Voraussetzung ist das Working Holiday Visum des jeweiligen landes, was jeder zwischen 18 und 30 Jahren beantragen kann, der einen gültigen Reisepass besitzt (mindestens sechs Monate bis maximal 24 Monate nach der Rückkehr). Dieses Visum ist mit einer Gebühr verbunden. Außerdem muss der Nachweis erbracht werden, dass Sie über finanzielle Sicherheit für Unterkunft, Transport und Verpflegung zur Zeit der Reise verfügen (mit ca. 2500 Euro sollten Sie rechnen). Belege wie Kontoauszüge oder Traveller-Schecks müssen bei der Beantragung des Visums oder bei Einreise vorgelegt werden.

Organisiert wird der Aufenthalt entweder selbst oder von einer Agentur, was zusätzliche Kosten mit sich bringt. Bei bestimmten Anbietern können Komplettpakete gebucht werden. Diese enthalten in der Regel den Flug, den Transfer, die Unterkunft für die ersten Tage sowie Beratungen bei den ersten Formalitäten wie Visumsantrag und der Job- bzw. Unterkunftssuche. Meist gibt es ein Büro im jeweiligen Land. Die Agenturen helfen auch bei der Beantragung des Visums.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Sie können Ihre Fremdsprachenkenntnisse verbessern, bekommen Kontakte zu Einheimischen und können mehrere Monate ohne Unterbrechnung im Land verbringen und das ohne hohe Kosten. Das Visum für die Work & Travel Programme kann allerdings (bisher) nur einmal im Leben beantragt werden.

Unser Work und Travel Favorit sind Praktikawelten. Hier werden junge Menschen sehr sorgfältig beraten und betreut.

www.praktikawelten.de

Links

 

Hier findet  Ihr alles, was wir im Laufe unserer Recherchen entdeckt und für toll befunden haben.

www.praktikawelten.de

www.auslandspraktikum.info

“GKV: Krankenkassen im Vergleich” zum kostenlosen Download. E-Book in dem viele Tipps und relevante Antworten zum Thema Krankenversicherungen.

http://www.kvzentrale.com/thema/gkv

Die perfekte Lösung gegen Flugangst:

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Für alle Länder, die rauchen verbieten:

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Arbeitsvisafür die USA

Arbeitsvisum für die USA

Wenn Sie vorhaben, ins Ausland auszuwandern, brauchen Sie ein Visum, welches Ihnen ein dauerhaftes Aufenthalts- und Arbeitsrecht einräumt. Ein Touristenvisum erfüllt diese Bedingungen nicht, daher gibt es bei der Beantragung gerade für die USA einiges zu beachten. Die USA unterscheidet verschiedene Arten von Visa für unterschiedliche Anforderungen von Berufsgruppen und Berufsfeldern. Die wichtigsten Visa habe wir hier für Sie aufbereitet.

Dauerhaftes Visum (Greencard)

Das bekannteste aller Visa der USA ist die Greencard. Dieses Visum wird einmal im Jahr mittels einer Lotterie an die Bewerber vermittelt. Das jährliche Kontigent ist begrenzt (140.000 für den US-Markt wichtige Berufsgruppen und max. 55.000 für Bewerber aus bestimmten Staaten, welche jährlich wechseln).

Temporäres Visum

Spezialisten mit besonderer beruflichen Qualifikation und Saisonarbeiter können ein temporäres Visum, das sog. H-Visum beantragen. Diese Visa werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer beantragt und von den amerikanischen Behörden geprüft. Die wichtigste Prüfung der Behörde ist die Prüfung zur Möglichkeit, diese Stelle mit amerikanischen Arbeitslosen zu besetzen.

Wenn Sie firmenintern von Deutschland in die USA versetzt werden, benötigen Sie ein L1-Visum, welches komplett von der jeweiligen Firma beantragt werden muss.

Weitere Visa

Für Austauschprogramme zwischen Schulen, Praktika, Freiwilligenarbeit, Aupair oder Sommerjobs gibt es jeweils eigene Visa (J-, Q-, B-, G4- oder F1- sowie viele weitere Visa). Diese Visa unterscheiden sich in den Anforderungen zum Erhalt des jeweiligen Visums und sind auf die verschiedenen Berufsfelder angepasst.

Das Beantragen des richtigen Visums kann sehr zeitintensiv sein. Daher bieten Agenturen gegen eine geringe Gebühr die Abwicklung dieser Anträge für Sie an.

 

Krankenversicherungen

In vielen Ländern im Ausland gibt es keine gesetzliche Krankenversicherung, wie Sie es von Deutschland her kennen. In diesen Ländern ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung empfehlenswert, um Ihnen hohe Arzt- und Krankenhauskosten zu vermeiden.

Die richtige Krankenversicherung für das Ausland

Egal ob nun für die kurzfristige Urlaubsreise oder den langfristigen Auslandsaufenthalt, sei es für das Studium, aus beruflichen Gründen, oder einfach der Wunsch im Ausland sein Glück zu finden. Die passende Krankenversicherung für das weltweite Ausland sollte stets im Gepäck mit dabei sein, und auf den individuellen Aufenthalt entsprechend abgestimmt sein! Nicht immer ist der Preis alleine entscheidend, sondern was ich für mein Geld bekomme, bzw. wie ich im Notfall oder bei akut auftretenden Krankheiten abgesichert bin. Damit Sie bei der Vielzahl und Verschiedenartigkeit der Tarife für den Krankenschutz im Ausland nicht den Überblick verlieren, empfiehlt sich die fachliche Unterstützung durch den Experten zur Auslandskrankenversicherung. Unverbindlich und kostenfrei sollte die Hilfe bei der Entscheidungsfindung für Sie sein. Ein unabhängiges Portfolio zeigt Ihnen Vergleiche auf einen Blick und leicht verständlich. Sprechen Sie einfach Ihren Spezialisten zur Auslandkrankenversicherung an, und erhalten Sie Ihre individuelle Beratung für die kurzfristige Reiseversicherung bis zu einem Jahr, oder die langfristige bis unbegrenzte Auslandskrankenversicherung auf www.auslandstreff.de .

Die nachträgliche Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt

Eine Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt nachträglich noch abzuschließen, also wenn man sich bereits im Ausland befindet, war bisher – wenn überhaupt – nur unter hohem Kostenaufwand möglich. Da eine Verlängerung der bestehenden Krankenversicherung ausschließlich durch einen Neuabschluss realisierbar wäre, der einen noch dazu langfristig bindet, muss also ein Tarif gefunden werden, der den Abschluss aus dem Ausland heraus möglich macht, und noch dazu einen kurzfristigen Zeitraum abdeckt. In diesem Zusammenhang sollte erwähnt sein, dass es stets empfehlenswert ist, eine Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt für den gesamten Zeitraum einer Reise bereits vor Reiseantritt abzuschließen, um einen durchlaufenden Krankenschutz zu gewährleisten. Die Frage nach dem Auslandskrankenschutz für die Verlängerung eines Auslandsaufenthaltes, oder bei einem generellen Versäumnis lässt sich somit also beantworten. Eine Lösung finden Sie mit dem Tarif Reisecare unter: www.auslandstreff.de/vergleich-akv-bis-365-tagen.html

Reisekrankenversicherung für die USA

Wenn Sie nur vorübergehend – d. h. bis zu 24 Monate – einen Aufenthalt in den USA planen, reicht für Sie als Krankenversicherungsschutz möglicherweise eine Reisekrankenversicherung aus, die Sie in Deutschland abschließen. Eine preiswerte, maximal 2-jährige Auslandsreisekrankenversicherung können Sie bei verschiedenen Anbietern abschließen. Sie muss jedoch vor dem Umzug abgeschlossen werden. Es ist zu beachten, dass die Leistungen der Versicherungen sich je nach Anbieter unterscheiden. Da Reisekrankenversicherungen grundsätzlich nur im Ausland gelten, hat man bei vielen Anbietern auch während einer Besuchsreise nach Deutschland über keinen Krankenversicherungsschutz. Es empfiehlt sich, für die deutsche gesetzliche Krankenversicherung eine Anwartschaft abzuschließen, um so nach der Rückkehr problemlos wieder in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden.

Amerikanische Krankenversicherung

Wenn Sie für längere Zeit oder unbefristet in die USA umziehen, ist auf jeden Fall eine amerikanische Krankenversicherung (health insurance) zu empfehlen. Die meisten amerikanischen Arbeitnehmer sowie ihre Familien sind durch Gruppenkrankenversicherungen abgesichert, die entweder gemeinsam von Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder vom Arbeitnehmer allein getragen werden. Die wichtigsten Sonderformen der Gruppenkrankenversicherung sind HMO und PPO. HMO bedeutet Health Maintenance Organizations und beinhaltet Netzwerke, welche sowohl Krankenversicherung sind als auch eigene Ärzte beschäftigen. Die Mitglieder zahlen eine feste Prämie und erhalten damit Anspruch auf eine Behandlung bei den Ärzten des Netzwerks.

Eine Alternative bilden die Preferred Provider Organizations (PPO), die es den Patienten erlauben, auch zu nicht dem Netzwerk angehörigen Ärzten zu gehen. Beachten Sie, dass Krankenversicherungen häufig keine zahnärztlichen Leistungen einschließen. Sie benötigen dann eine Zusatz-Versicherung (dental insurance).

Arztbesuch

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit arbeiten amerikanische Ärzte häufiger als ihre deutschen Kollegen in Gemeinschaftspraxen zusammen. Für die Patienten bietet das u. a. den Vorteil großzügiger Sprechzeiten. Viele Praxen sind auch am Samstag Vormittag besetzt und innerhalb der Praxisgemeinschaft hat einer der Ärzte Sonntags Bereitschaftsdienst. In dringenden Fällen oder bei kurzfristigen Terminen werden Sie oftmals nicht an den eigentlichen Hausarzt verwiesen. Einen Arzt zu finden, der Hausbesuche (house calls) macht, ist in den USA übrigens praktisch unmöglich.

Eine weitere Besonderheit der amerikanischen Gesundheitsversorgung sind „Nurse practitioners“. Darunter versteht man Krankenschwestern, die ein College-Studium absolviert haben und in Ärzte-Gemeinschaftspraxen eigene Sprechstunden abhalten. Nurse practitioners arbeiten vor allem mit Internisten, Frauenärzten und Kinderärzten zusammen. Da diese Nurse practitioners auf dem Gebiet „trivialer“ Erkrankungen wie Hals- oder Blasenentzündungen oft gründlicher ausgebildet sind als ihre promovierten Arztkollegen, sind sie diesen diagnostisch gelegentlich sogar überlegen. Im Behandlungszimmer werden Sie meist von einer Krankenschwester empfangen, die grundlegende Daten aufnimmt, den Blutdruck misst, Abstriche nimmt, Spritzen gibt und Ähnliches.

In vielen Arztpraxen wird Ihre Akte routinemäßig nach einer längeren Zeit ohne Termin (in etwa 2 Jahre) aus dem Patientenregister gelöscht. Sollten Sie dann wegen einer akuten Erkrankung einen Termin benötigen, ist es möglich, dass Sie als „Neupatient“ mehrere Tage darauf warten müssen.

Stand: 1.4.2019

alle Angaben sind ohne Gewähr